bKV und Steuern

Die bKV und das Finanzamt.

Drei Wege, wie eine betriebliche Krankenversicherung lohnsteuerlich behandelt werden kann — die 50-Euro-Grenze, die Pauschalierung nach § 40 und die nach § 37b EStG. Mit Fundstelle statt Faustregel.

Beratung zur betrieblichen Krankenversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Schließt der Arbeitgeber die Krankenversicherung ab und zahlt die Beiträge, ist der Versicherungsschutz Sachlohn (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6).
  • Kein Sachlohn liegt vor, wenn Mitarbeitende statt der Versicherung Geld verlangen können (ebenda, Rn. 5).
  • Weg 1: Sachbezüge bleiben bis 50 € im Monat steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und beitragsfrei (§ 3 Abs. 1 SvEV). Es ist eine Freigrenze: Alle Sachbezüge des Monats zählen zusammen.
  • Weg 2: Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG – für sonstige Bezüge, auf Antrag, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr.
  • Weg 3: Pauschalierung nach § 37b EStG – 30 % Pauschsteuer, bis 10.000 €, nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
  • Ist die 50-Euro-Grenze schon durch einen Tankgutschein oder eine Sachbezugskarte belegt, gibt es zwei Auswege: den Gutschein pauschal versteuern – dann zählt er bei der 50-Euro-Prüfung nicht mit (R 8.1 Abs. 3 LStR) – oder die bKV über Weg 2 oder 3 führen.
  • Die Leistungen aus der bKV, etwa für Zahnersatz oder Brille, sind für Mitarbeitende steuerfrei – egal, welcher Weg gewählt wird (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG).
Jürgen Reuschel · unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlerregister D-NNRU-GY7JK-66 Stand:
Zahlen & Fakten

Die Grenzen, um die es geht.

Jede mit Fundstelle — damit du nachlesen kannst.

50 €
Sachbezüge im Monat, insgesamt — steuer- und beitragsfrei
§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG · § 3 Abs. 1 SvEV
1.000 €
sonstige Bezüge je Mitarbeiter und Jahr, pauschal versteuerbar
§ 40 Abs. 1 Satz 3 EStG
30 %
Pauschsteuer auf Sachzuwendungen
§ 37b Abs. 1 EStG
10.000 €
Höchstbetrag je Empfänger und Wirtschaftsjahr
§ 37b Abs. 1 Satz 3 EStG
Gespräch über die steuerliche Behandlung der bKV
Weg 1 von 3

Die 50-Euro-Grenze.

Der einfachste Weg: Bleibt der Vorteil aus allen Sachbezügen des Monats zusammen bei höchstens 50 €, bleibt er steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 3 Abs. 1 SvEV). Wird die Grenze überschritten, entfällt die Befreiung für den ganzen Betrag, nicht nur für den Teil darüber. Wer schon Tankgutscheine oder eine Sachbezugskarte ausgibt, muss diese mitrechnen.

Eine Ausnahme macht die Lohnsteuer-Richtlinie: Vorteile, die nach § 37b oder § 40 EStG pauschal versteuert werden, bleiben bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze außer Ansatz (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Wird der Tankgutschein pauschal versteuert, kann die bKV unter Umständen allein in der Grenze bleiben. Ob das für deine Kombination passt, klärt dein Steuerberater.

Weg 2 von 3

Pauschal nach § 40.

Wenn die 50 € nicht reichen, kann das Finanzamt eine pauschale Lohnsteuer zulassen — unter Bedingungen.

Was das Gesetz verlangt

Es muss um sonstige Bezüge gehen, die in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden. Das Betriebsstättenfinanzamt lässt die Pauschalierung auf Antrag zu. Je Mitarbeiter und Kalenderjahr ist sie bis 1.000 € möglich (§ 40 Abs. 1 EStG).

Wie viele Mitarbeiter

Ab 20 einbezogenen Arbeitnehmern nimmt die Finanzverwaltung die größere Zahl von Fällen ohne weitere Prüfung an. Darunter ist es unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers ebenfalls möglich (R 40.1 LStR).

Was offen bleibt

Der Steuersatz ist kein fester Wert, er wird für deinen Betrieb berechnet. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind solche Bezüge nur, wenn sie kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV). Ob beides bei deiner bKV zutrifft, hängt davon ab, wie der Beitrag gezahlt wird.

Weg 3 von 3

Pauschal nach § 37b.

Keine Mindestzahl an Mitarbeitern, dafür andere Bedingungen.

Was das Gesetz verlangt

Pauschsteuer von 30 % auf Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 € übersteigen (§ 37b Abs. 1 und 2 EStG).

Einheitlich, nicht einzeln

Das Wahlrecht gilt einheitlich für die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen, nicht für einen einzelnen Baustein. Die Mitarbeitenden sind über die Pauschalierung zu unterrichten (§ 37b Abs. 1 und 3 EStG).

Die Sozialversicherung

Die Beitragsfreiheit für nach § 37b pauschalierte Zuwendungen gilt nach dem Wortlaut nur für Arbeitnehmer eines Dritten (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV). Für die eigenen Mitarbeitenden greift diese Befreiung nicht.

Welcher Weg für deinen Betrieb passt, entscheidet sich an deinen Zahlen und in Abstimmung mit deinem Steuerberater — nicht an einer Faustformel auf einer Website.

Im Vergleich

Die Wege nebeneinander.

Dazu der Fall, den man vermeiden will: Der Arbeitgeber zahlt Geld, und die Mitarbeitenden schließen selbst ab. Das ist kein Sachlohn, sondern gewöhnlicher Arbeitslohn (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18). Übernimmt der Arbeitgeber dann auch noch Steuer und Abgaben, damit der Beitrag netto ankommt, wird es der teuerste Weg.

50-Euro-Grenze§ 40 Abs. 1 EStG§ 37b EStGZuschuss in Geld
Lohnsteuerkeine, solange alle Sachbezüge des Monats zusammen höchstens 50 € betragenpauschal, Satz wird für den Betrieb berechnetpauschal 30 %normal, wie Gehalt
Sozialversicherungbeitragsfrei bis zur Grenzebeitragsfrei nur, wenn kein einmalig gezahltes ArbeitsentgeltBefreiung gilt nicht für eigene Mitarbeitendebeitragspflichtig
Antragneinja, beim Betriebsstättenfinanzamtnein, Anmeldung mit der Lohnsteuernein
Mitarbeiterzahlegalgrößere Zahl von Fällen, ab 20 ohne weitere Prüfungegalegal
Obergrenze50 € im Monat1.000 € je Mitarbeiter und Jahr10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahrkeine
BedingungArbeitgeber schließt ab und zahlt, kein Anspruch auf Geldsonstige Bezügezusätzlich zum Lohn, einheitlich für alle Sachzuwendungen–
Leistungen für Mitarbeitendein allen Fällen steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG)

Fundstellen: § 8 Abs. 2 Satz 11, § 37b, § 40 Abs. 1 EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 14, § 3 Abs. 1 SvEV; R 8.1 Abs. 3 und R 40.1 LStR; BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Auf der breiten Tabelle lässt sich auf dem Handy seitlich wischen.

Warum ich alle drei Wege anspreche

Die meisten Gespräche über die bKV drehen sich um die 50-Euro-Grenze. Oft ist sie aber schon belegt – durch einen Tankgutschein oder eine Sachbezugskarte. Dann zählt beides zusammen, und die Grenze ist überschritten. Deshalb gehören für mich die Pauschalierung nach § 40 und nach § 37b EStG in jedes bKV-Gespräch. Welcher Weg für deinen Betrieb passt, entscheidest du mit deinem Steuerberater. Ich sorge dafür, dass der Tarif dazu passt.

Warum die bKV oft der erste Baustein ist

Aus meiner Erfahrung ist die bKV der leichteste Einstieg für Betriebe, die ihren Leuten bisher keine Benefits bieten. Was sie leistet und wie sie im Alltag ankommt, steht auf der Seite zur betrieblichen Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Klartext zur Steuer.

Was Geschäftsführer vor der Einführung wissen wollen.

Ist die bKV steuerfrei?
Bis zur Freigrenze von 50 € im Monat ja, wenn sie als Sachlohn gilt: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag ab und zahlt die Beiträge (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 6). Die 50 € gelten für alle Sachbezüge des Monats zusammen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), in der Sozialversicherung entsprechend (§ 3 Abs. 1 SvEV).
Was passiert, wenn die 50 € überschritten werden?
Dann entfällt die Befreiung für den gesamten Betrag, denn es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Für höhere Beiträge kommen die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG oder nach § 37b EStG in Frage – jeweils mit eigenen Bedingungen.
Wann ist die bKV kein Sachlohn?
Wenn Mitarbeitende anstelle des Versicherungsschutzes auch eine Geldleistung verlangen können (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 5). Ebenso, wenn der Arbeitgeber Geld zahlt und die Mitarbeitenden den Vertrag selbst abschließen und die Beiträge zahlen – selbst wenn er ihnen den Versicherer vorgibt. Das ordnet das BMF-Schreiben als Geldleistung ein (Rn. 18).
§ 40 oder § 37b – was ist der Unterschied?
§ 40 Abs. 1 EStG braucht einen Antrag, eine größere Zahl von Fällen und einen für deinen Betrieb berechneten Steuersatz, bis 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr. § 37b EStG hat einen festen Satz von 30 % und keine Mindestzahl, gilt aber nur für Zuwendungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, einheitlich für alle Sachzuwendungen – und die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung greift für eigene Mitarbeitende nicht.
Müssen Mitarbeitende die Erstattungen versteuern?
Nein. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG). Das gilt unabhängig davon, wie der Beitrag beim Arbeitgeber behandelt wurde – ob über die 50-Euro-Grenze oder pauschal versteuert.
Der Tankgutschein belegt schon die 50 €. Geht die bKV trotzdem?
Ja, es gibt zwei Wege. Vorteile, die nach § 37b oder § 40 EStG pauschal versteuert werden, bleiben bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze außer Ansatz (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Man kann also den Gutschein pauschal versteuern und die bKV in der Grenze halten – oder umgekehrt die bKV pauschal versteuern. Welche Kombination für dich passt, klärt dein Steuerberater.
Kannst du mir sagen, welcher Weg für uns günstiger ist?
Ich zeige dir, welche Wege in Frage kommen und was sie für die Wahl des Tarifs bedeuten. Die steuerliche Entscheidung trifft dein Steuerberater – Steuerberatung ist nicht meine Aufgabe als Versicherungsmakler.

Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Quellen: EStG, SvEV und LStR in der Fassung vom September 2026; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007.

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