Drei Wege, wie eine betriebliche Krankenversicherung lohnsteuerlich behandelt werden kann — die 50-Euro-Grenze, die Pauschalierung nach § 40 und die nach § 37b EStG. Mit Fundstelle statt Faustregel.

Jede mit Fundstelle — damit du nachlesen kannst.

Der einfachste Weg: Bleibt der Vorteil aus allen Sachbezügen des Monats zusammen bei höchstens 50 €, bleibt er steuerfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 3 Abs. 1 SvEV). Wird die Grenze überschritten, entfällt die Befreiung für den ganzen Betrag, nicht nur für den Teil darüber. Wer schon Tankgutscheine oder eine Sachbezugskarte ausgibt, muss diese mitrechnen.
Eine Ausnahme macht die Lohnsteuer-Richtlinie: Vorteile, die nach § 37b oder § 40 EStG pauschal versteuert werden, bleiben bei der Prüfung der 50-Euro-Grenze außer Ansatz (R 8.1 Abs. 3 Satz 1 LStR). Wird der Tankgutschein pauschal versteuert, kann die bKV unter Umständen allein in der Grenze bleiben. Ob das für deine Kombination passt, klärt dein Steuerberater.
Wenn die 50 € nicht reichen, kann das Finanzamt eine pauschale Lohnsteuer zulassen — unter Bedingungen.
Es muss um sonstige Bezüge gehen, die in einer größeren Zahl von Fällen gewährt werden. Das Betriebsstättenfinanzamt lässt die Pauschalierung auf Antrag zu. Je Mitarbeiter und Kalenderjahr ist sie bis 1.000 € möglich (§ 40 Abs. 1 EStG).
Ab 20 einbezogenen Arbeitnehmern nimmt die Finanzverwaltung die größere Zahl von Fällen ohne weitere Prüfung an. Darunter ist es unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Arbeitgebers ebenfalls möglich (R 40.1 LStR).
Der Steuersatz ist kein fester Wert, er wird für deinen Betrieb berechnet. Beitragsfrei in der Sozialversicherung sind solche Bezüge nur, wenn sie kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sind (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV). Ob beides bei deiner bKV zutrifft, hängt davon ab, wie der Beitrag gezahlt wird.
Keine Mindestzahl an Mitarbeitern, dafür andere Bedingungen.
Pauschsteuer von 30 % auf Zuwendungen, die nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 € übersteigen (§ 37b Abs. 1 und 2 EStG).
Das Wahlrecht gilt einheitlich für die betrieblich veranlassten Sachzuwendungen, nicht für einen einzelnen Baustein. Die Mitarbeitenden sind über die Pauschalierung zu unterrichten (§ 37b Abs. 1 und 3 EStG).
Die Beitragsfreiheit für nach § 37b pauschalierte Zuwendungen gilt nach dem Wortlaut nur für Arbeitnehmer eines Dritten (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 SvEV). Für die eigenen Mitarbeitenden greift diese Befreiung nicht.
Welcher Weg für deinen Betrieb passt, entscheidet sich an deinen Zahlen und in Abstimmung mit deinem Steuerberater — nicht an einer Faustformel auf einer Website.
Dazu der Fall, den man vermeiden will: Der Arbeitgeber zahlt Geld, und die Mitarbeitenden schließen selbst ab. Das ist kein Sachlohn, sondern gewöhnlicher Arbeitslohn (BMF-Schreiben vom 15.03.2022, Rn. 18). Übernimmt der Arbeitgeber dann auch noch Steuer und Abgaben, damit der Beitrag netto ankommt, wird es der teuerste Weg.
| 50-Euro-Grenze | § 40 Abs. 1 EStG | § 37b EStG | Zuschuss in Geld | |
|---|---|---|---|---|
| Lohnsteuer | keine, solange alle Sachbezüge des Monats zusammen höchstens 50 € betragen | pauschal, Satz wird für den Betrieb berechnet | pauschal 30 % | normal, wie Gehalt |
| Sozialversicherung | beitragsfrei bis zur Grenze | beitragsfrei nur, wenn kein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt | Befreiung gilt nicht für eigene Mitarbeitende | beitragspflichtig |
| Antrag | nein | ja, beim Betriebsstättenfinanzamt | nein, Anmeldung mit der Lohnsteuer | nein |
| Mitarbeiterzahl | egal | größere Zahl von Fällen, ab 20 ohne weitere Prüfung | egal | egal |
| Obergrenze | 50 € im Monat | 1.000 € je Mitarbeiter und Jahr | 10.000 € je Empfänger und Wirtschaftsjahr | keine |
| Bedingung | Arbeitgeber schließt ab und zahlt, kein Anspruch auf Geld | sonstige Bezüge | zusätzlich zum Lohn, einheitlich für alle Sachzuwendungen | – |
| Leistungen für Mitarbeitende | in allen Fällen steuerfrei (§ 3 Nr. 1 Buchst. a EStG) | |||
Fundstellen: § 8 Abs. 2 Satz 11, § 37b, § 40 Abs. 1 EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 14, § 3 Abs. 1 SvEV; R 8.1 Abs. 3 und R 40.1 LStR; BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Auf der breiten Tabelle lässt sich auf dem Handy seitlich wischen.
Die meisten Gespräche über die bKV drehen sich um die 50-Euro-Grenze. Oft ist sie aber schon belegt – durch einen Tankgutschein oder eine Sachbezugskarte. Dann zählt beides zusammen, und die Grenze ist überschritten. Deshalb gehören für mich die Pauschalierung nach § 40 und nach § 37b EStG in jedes bKV-Gespräch. Welcher Weg für deinen Betrieb passt, entscheidest du mit deinem Steuerberater. Ich sorge dafür, dass der Tarif dazu passt.
Aus meiner Erfahrung ist die bKV der leichteste Einstieg für Betriebe, die ihren Leuten bisher keine Benefits bieten. Was sie leistet und wie sie im Alltag ankommt, steht auf der Seite zur betrieblichen Krankenversicherung.
Was Geschäftsführer vor der Einführung wissen wollen.
Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Quellen: EStG, SvEV und LStR in der Fassung vom September 2026; BMF-Schreiben vom 15.03.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007.
Was die bKV leistet — der Baustein, den Mitarbeitende täglich merken.
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