Kosten für Arbeitgeber

Was die Betriebsrentewirklich kostet.

Der Pflichtteil, der Gegenposten und die Grenzen — mit Fundstelle statt Faustregel. Für Betriebe, die vorher wissen wollen, worauf sie sich einlassen.

Gespräch über die Kosten einer betrieblichen Altersvorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Wandelt ein Mitarbeiter Entgelt um, schulden Sie 15 % Zuschuss – aber nur, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
  • Genau daraus entsteht der Gegenposten: Auf den umgewandelten Betrag zahlen Sie keine Arbeitgeberanteile. Ein Teil des Zuschusses finanziert sich dadurch selbst.
  • Steuerfrei sind Beiträge bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG). 2026 sind das 8.112 € im Jahr bei einer Grenze von 101.400 €.
  • Bei den Sozialabgaben ist die Grenze nur halb so hoch: beitragsfrei sind 4 % der Bemessungsgrenze, 2026 also 4.056 € im Jahr (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
  • Was die Einrichtung und Verwaltung kostet, hängt vom Durchführungsweg und der Betriebsgröße ab. Eine Pauschale wäre hier eine Zahl ins Blaue.
Jürgen Reuschel · unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlerregister D-NNRU-GY7JK-66 Stand:
Zahlen & Fakten

Die vier Größen, um die es geht.

Jede mit Fundstelle — damit Sie nachrechnen können.

15 %
Zuschuss — soweit Sie Sozialabgaben sparen
§ 1a Abs. 1a BetrAVG
8 %
der Bemessungs­grenze steuerfrei einzahlbar
§ 3 Nr. 63 EStG
8.112 €
steuerfrei im Jahr 2026 — sozialabgabenfrei nur 4.056 €
§ 3 Nr. 63 EStG · § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV
101.400 €
Beitrags­bemessungs­grenze Rente 2026
Sozialversicherungs­rechengrößen-Verordnung 2026
Beratung zu den Kosten der betrieblichen Altersvorsorge
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Der Pflichtteil.

Wandelt ein Mitarbeiter Entgelt um und sparen Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge, sind 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss vorgeschrieben. Seit 2022 gilt das auch für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden — die häufigste Lücke in bestehenden Versorgungen.

Zum Haftungs-Check
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Der Gegenposten, den viele übersehen.

Das Wort „soweit“ im Gesetz ist kein Zufall. Es knüpft Ihre Pflicht genau an den Vorteil, den Sie haben.

Weniger beitragspflichtiges Entgelt

Bis zu 4 % der Bemessungsgrenze zählt der umgewandelte Betrag nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Auf diesen Teil entfallen keine Arbeitgeberanteile.

Deshalb die Bedingung

Der Zuschuss ist geschuldet, soweit Sie sparen. Sparen Sie nicht — etwa weil das Entgelt oberhalb der Bemessungsgrenzen liegt — greift die Pflicht insoweit nicht.

Was das praktisch heißt

Ein Teil des Zuschusses ist keine zusätzliche Belastung, sondern weitergereichte Ersparnis. Wie viel übrig bleibt, hängt an Ihren konkreten Gehaltsstrukturen.

Wie sich das in Ihrem Betrieb rechnet, gehört in eine Berechnung mit Ihrem Steuerberater — nicht in eine Faustformel auf einer Website.

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Einrichtung und Verwaltung.

Hier steht bewusst keine Zahl.

  • Was eine Versorgungsordnung kostet, hängt davon ab, ob sie neu erstellt oder eine bestehende geprüft wird.
  • Der Durchführungsweg entscheidet mit: Eine Direktversicherung verursacht anderen Aufwand als eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage.
  • Die laufende Verwaltung läuft weitgehend digital. Eine eigene Personalabteilung braucht dafür niemand.
  • Meine Vergütung und wie sie zustande kommt, bespreche ich vor jedem Auftrag offen — nicht erst im Kleingedruckten.
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Ihr Pflicht-Zuschuss auf einen Blick.

Wie viel schulden Sie gesetzlich — und wie viel Vorsorge entsteht daraus?

20
200 €
Gesetzlicher Pflicht-Zuschuss (15 %) — pro Jahr
7.200 €
seit 2022 auch für Altverträge · soweit Sie Sozialabgaben sparen
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Vereinfachte Beispielrechnung zur Orientierung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Rechnung unterstellt, dass Sie auf den umgewandelten Betrag Sozialabgaben sparen; nur dann ist der Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG geschuldet. Die konkrete Umsetzung und steuerliche Wirkung klären wir individuell und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

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Häufige Fragen

Klartext zu den Kosten.

Was Geschäftsführer vor der Einführung wissen wollen.

Was kostet mich die bAV unterm Strich?
Das hängt an drei Größen: dem Pflichtzuschuss von 15 % auf umgewandeltes Entgelt, Ihrer tatsächlichen Ersparnis bei den Sozialabgaben und dem Aufwand für Einrichtung und Verwaltung. Die ersten beiden hängen unmittelbar zusammen – der Zuschuss ist nur geschuldet, soweit Sie sparen. Eine belastbare Zahl entsteht erst mit Ihren Gehaltsdaten.
Muss ich immer 15 % zuschießen?
Nein. Die Pflicht besteht, soweit Sie durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Liegt das Entgelt oberhalb der Bemessungsgrenzen, sparen Sie insoweit nichts – und schulden insoweit auch keinen Zuschuss. Wo genau die Grenze in Ihrem Fall verläuft, gehört in die Berechnung mit Ihrem Steuerberater.
Wie viel kann steuerfrei eingezahlt werden?
Bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, bezogen auf Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG). Die Grenze liegt 2026 bei 101.400 €, steuerfrei sind damit 8.112 € im Jahr. Bei den Sozialabgaben ist nur die Hälfte beitragsfrei: 4 % der Bemessungsgrenze und damit 4.056 € (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
Ist eine Gehaltserhöhung nicht einfacher?
Einfacher ja, wirksamer selten. Bei einer Gehaltserhöhung zahlen Sie und Ihr Mitarbeiter auf den vollen Betrag Steuern und Abgaben. Bei der Entgeltumwandlung entfällt beides bis zu den genannten Grenzen. Was davon in Ihrem Fall mehr bringt, lässt sich ausrechnen – pauschal beantworten lässt es sich nicht.
Was kostet die Einführung selbst?
Das hängt vom Durchführungsweg, der Betriebsgröße und davon ab, ob eine Versorgungsordnung neu erstellt oder eine bestehende geprüft wird. Deshalb steht hier keine Pauschale. Meine Vergütung und wie sie zustande kommt, bespreche ich vor dem Auftrag offen.
Wir haben schon eine bAV – entstehen uns Nachzahlungen? Wichtig
Möglich. Seit 2022 gilt der Zuschuss auch für Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Wer ihn schuldet und nicht gezahlt hat, riskiert Nachforderungen. Das ist die häufigste Lücke, die ich in bestehenden Versorgungen finde – und der Grund für den Haftungs-Check.

Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

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