Betriebliche Altersvorsorge

Bindung, die sichrechnet.

Mitarbeiter halten, Lohnnebenkosten optimieren — und die gesetzliche Pflicht sauber erfüllen. Alles mit der betrieblichen Altersvorsorge.

Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge
Zahlen & Fakten

Warum bAV Chefsache ist.

Pflicht, Förderung und Bindung — drei Gründe, die zusammenkommen.

15 %
Arbeitgeber-Zuschuss — Pflicht seit 2022
Betriebsrentenstärkungsgesetz
53 %
der Betriebe finden schwer passende Fachkräfte
DIHK-Fachkräftereport 2022
~54 %
der Beschäftigten haben bereits eine bAV
BMAS-Trägerbefragung
8 %
der BBG steuerfrei einzahlbar
§ 3 Nr. 63 EStG
bAV-Beratung im Gespräch
Pflicht als Chance

Sie zahlen den Zuschuss sowieso.

Seit 2022 sind 15 % Arbeitgeber-Zuschuss bei Entgeltumwandlung Pflicht — für alle Verträge. Wer das nicht sauber umgesetzt hat, haftet. Machen Sie aus der Pflicht ein Bindungs-Instrument, das obendrein Lohnnebenkosten spart.

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Kostenlos · unverbindlich

Der 15%-Haftungs-Check.

Seit 2022 ist der 15%-Zuschuss Pflicht – für alle Entgeltumwandlungen, auch Altverträge. Wer das nicht sauber umgesetzt hat, haftet. Ich prüfe Ihre bestehende bAV kostenlos auf die 15%-Falle.

✓ Danke – ich melde mich mit dem Ergebnis Ihres Haftungs-Checks.
Ihr Nutzen

Was die bAV Ihnen bringt.

Für den Betrieb und für Ihre Leute — in einem Baustein.

Entgeltumwandlung

Aus dem Brutto vorsorgen — steuer- und abgabenbegünstigt für Ihre Mitarbeiter.

15 % Zuschuss

Gesetzliche Pflicht seit 2022 — rechtssicher und einheitlich umgesetzt.

Lohnnebenkosten senken

Bei Entgeltumwandlung sparen Sie Sozialabgaben — statt nur draufzuzahlen.

Mitarbeiter binden

Ein Benefit, der bleibt — Wertschätzung, die längerfristig wirkt.

Recruiting-Vorteil

Gute Leute erwarten heute eine bAV — ein Argument, das im Bewerbungsgespräch zählt.

Rechtssicher

Saubere Umsetzung inkl. Pflicht-Zuschuss — kein Haftungsrisiko für Sie.

Interaktiv · in 10 Sekunden

Ihr Pflicht-Zuschuss auf einen Blick.

Wie viel schulden Sie gesetzlich — und wie viel Vorsorge entsteht daraus?

20
200 €
Gesetzlicher Pflicht-Zuschuss (15 %) — pro Jahr
7.200 €
verpflichtend seit 2022 · für alle Entgeltumwandlungen
So viel Altersvorsorge baut Ihr Team jährlich auf55.200 €
Der 15 %-Zuschuss gilt auch für Altverträge. Nicht überall umgesetzt? Dann besteht ein Haftungsrisiko — das prüfen wir gemeinsam.

Ihre individuelle bAV-Analyse

Ich prüfe Ihre bestehende Umsetzung und rechne die konkreten Zahlen — steuerlich sauber, auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Danke — ich bin dran!

Ihre individuelle bAV-Analyse kommt zeitnah per E-Mail. Der Ratgeber lädt gerade herunter.

Vereinfachte Beispielrechnung zur Orientierung — keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der 15 %-Zuschuss ist gesetzlich; die konkrete Umsetzung und steuerliche Wirkung klären wir individuell und in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Der bAV-Einseiter zum Mitnehmen
Pflicht-Zuschuss, Bindung und Lohnnebenkosten — kompakt auf einer Seite.
PDF herunterladen
Häufige Fragen

Klartext zur bAV.

Die Fragen, die Geschäftsführer wirklich stellen – ehrlich beantwortet.

Ist der 15%-Arbeitgeber-Zuschuss wirklich Pflicht?
Ja. Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung mindestens 15 % zuschießen – für alle Verträge, auch bestehende Altverträge. Wer das nicht umgesetzt hat, riskiert Nachzahlungen und Haftung.
Muss ich die bAV allen Mitarbeitern anbieten?
Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Anbieten müssen Sie sie also – wie attraktiv Sie das gestalten, bestimmen Sie.
Spart die bAV dem Betrieb Geld?
Bei Entgeltumwandlung sparen Sie Sozialabgaben auf den umgewandelten Betrag. Ein Teil des 15%-Zuschusses finanziert sich dadurch quasi selbst – unterm Strich meist günstiger als eine Gehältserhöhung mit gleichem Effekt.
Was passiert mit der bAV bei einem Jobwechsel?
Die Anwartschaft gehört dem Mitarbeiter. Je nach Durchführungsweg kann er den Vertrag mitnehmen oder privat fortführen – die aufgebaute Vorsorge bleibt erhalten.
Wie aufwändig ist die Einführung?
Überschaubar. Ich übernehme Konzept, Versorgungsordnung und die Kommunikation an Ihre Mitarbeiter. Die Verwaltung läuft weitgehend digital – Ihr Aufwand bleibt gering.
Was ist mit unseren bestehenden Altverträgen? Wichtig
Genau hier ist die häufigste Lücke: Der 15%-Zuschuss gilt auch für Altverträge. Viele Betriebe haben das übersehen. Mein kostenloser Haftungs-Check zeigt Ihnen schnell, ob Sie sauber aufgestellt sind.

Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall.

Erster Schritt

Machen wir den Anfang.

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