bBU für Betriebe in Oberfranken

Die Betriebsrentekann mehr alsRente.

Das Betriebsrentengesetz kennt drei Risiken, nicht eines. Wer nur an das Alter denkt, lässt das größte ungenutzt — die Absicherung der Arbeitskraft über denselben Weg.

Beratung zur Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Betriebsrentengesetz erfasst Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung gleichrangig (§ 1 Abs. 1 BetrAVG). Die Absicherung der Arbeitskraft ist dort ausdrücklich genannt.
  • Wird sie über den Betrieb zugesagt, ist sie rechtlich betriebliche Altersversorgung – mit denselben Regeln wie die Betriebsrente.
  • Daraus folgt: Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gilt auch hier (§ 1a BetrAVG), und der 15-%-Zuschuss kann greifen, soweit Sie Sozialabgaben sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).
  • Auch die Steuerfreiheit gilt: § 3 Nr. 63 EStG nennt Invaliditätsversorgung ausdrücklich neben der Altersversorgung – bis 8 % der Bemessungsgrenze, 2026 also 8.112 €.
  • Was das Gesetz nicht regelt: Wie die Gesundheitsprüfung aussieht, wann geleistet wird und was der Schutz kostet. Das steht im jeweiligen Vertrag – und dort ist jeder Anbieter anders.
Jürgen Reuschel · unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlerregister D-NNRU-GY7JK-66 Stand:
Die Rechtsgrundlagen

Vier Fundstellen, ein Zusammenhang.

Warum die Absicherung der Arbeitskraft über den Betrieb kein Sonderweg ist.

3
Risiken erfasst das Gesetz: Alter, Invalidität, Hinterbliebene
§ 1 Abs. 1 BetrAVG
15 %
Zuschuss — soweit Sie Sozialabgaben sparen
§ 1a Abs. 1a BetrAVG
8 %
der Bemessungs­grenze steuerfrei — auch für Invalidität
§ 3 Nr. 63 EStG
4 %
davon beitragsfrei in der Sozialversicherung
§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV
Gespräch über betriebliche Absicherung der Arbeitskraft
Der übersehene Satz

Was im Gesetz steht.

§ 1 Abs. 1 BetrAVG spricht von Leistungen der „Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung“, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt werden. Drei Risiken, gleichrangig nebeneinander. In der Praxis wird fast nur über das erste gesprochen — dabei trifft das zweite Menschen mitten im Berufsleben.

Die Folge

Dieselben Regeln, derselbe Weg.

Weil es rechtlich betriebliche Altersversorgung ist, gilt der ganze Rahmen — nicht nur ein Teil davon.

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Der gesetzliche Anspruch aus § 1a BetrAVG bezieht sich auf betriebliche Altersversorgung — und die schließt die Invaliditätsversorgung ein.

Zuschusspflicht

Wandelt ein Mitarbeiter Entgelt um und sparen Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge, gilt auch hier der Zuschuss von 15 % (§ 1a Abs. 1a BetrAVG).

Steuerliche Behandlung

§ 3 Nr. 63 EStG stellt Beiträge frei, wenn eine Auszahlung von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen vorgesehen ist — die Invalidität ist im Wortlaut enthalten.

Ein Vertrag, zwei Bausteine

In vielen Konzepten lässt sich die Absicherung der Arbeitskraft mit der Altersversorgung verbinden. Ob und wie, entscheidet der gewählte Durchführungsweg.

Bindungswirkung

Ein Schutz, den ein Mitarbeiter privat nur schwer oder teuer bekommt, wirkt anders als ein Obstkorb — er wird gebraucht, wenn es ernst wird.

Rechtssichere Umsetzung

Versorgungsordnung, Zusageform und Kommunikation an die Belegschaft gehören dazu — sonst entsteht eine Zusage, die niemand kennt.

Und die Grenze

Was der Vertrag entscheidet, nicht das Gesetz.

Hier wird oft mehr versprochen, als sich halten lässt.

  • Die Gesundheitsprüfung. Kollektivlösungen können vereinfachte Annahmeverfahren vorsehen. Ob, ab welcher Gruppengröße und in welchem Umfang, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters — nicht im Gesetz und nicht auf dieser Seite.
  • Der Leistungsauslöser. Wann eine Leistung fällig wird, welcher Grad an Beeinträchtigung nötig ist und wie lange gezahlt wird, ist Vertragssache.
  • Der Beitrag. Er hängt an Beruf, Alter, Leistungshöhe und Gruppe. Eine Hausnummer ohne diese Angaben wäre geraten.
  • Der Wechsel. Was mit dem Schutz passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, hängt vom Durchführungsweg und vom Vertrag ab.

Deshalb beginnt jede Umsetzung mit einer Prüfung Ihres Betriebs und der in Frage kommenden Bedingungen — und nicht mit einem Produktnamen.

Häufige Fragen

Klartext zur Arbeitskraft.

Was Geschäftsführer fragen, wenn sie den Zusammenhang zum ersten Mal sehen.

Kann ich Berufsunfähigkeit über die betriebliche Altersvorsorge absichern?
Ja. § 1 Abs. 1 BetrAVG nennt die Invaliditätsversorgung ausdrücklich neben der Alters- und der Hinterbliebenenversorgung. Wird sie aus Anlass des Arbeitsverhältnisses zugesagt, ist sie betriebliche Altersversorgung im Sinne des Gesetzes – mit demselben Rahmen.
Gilt der 15-%-Zuschuss auch hier?
Er kann greifen. Der Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG knüpft an die Entgeltumwandlung an und ist geschuldet, soweit Sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Da die Invaliditätsversorgung unter dasselbe Gesetz fällt, gilt die Regel dem Grunde nach auch für diesen Baustein. Wie sie sich in Ihrer Zusage auswirkt, gehört in die konkrete Prüfung.
Sind die Beiträge steuerfrei?
§ 3 Nr. 63 EStG stellt Beiträge an Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze frei, wenn eine Auszahlung von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen vorgesehen ist. 2026 sind das 8.112 € im Jahr; sozialabgabenfrei ist die Hälfte davon (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV).
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Das entscheidet der Anbieter, nicht das Gesetz. Kollektivlösungen können vereinfachte Annahmeverfahren vorsehen – ob, ab welcher Gruppengröße und in welchem Umfang, steht in den jeweiligen Bedingungen. Wer Ihnen das ohne Kenntnis Ihres Betriebs verspricht, rät.
Was kostet der Baustein?
Der Beitrag hängt an Beruf, Alter, gewünschter Leistungshöhe und der Gruppe. Ohne diese Angaben wäre jede Zahl geraten. Was die betriebliche Altersvorsorge insgesamt kostet, steht auf der Seite Was die Betriebsrente wirklich kostet.
Wir haben schon eine bAV – ist die Arbeitskraft mit abgesichert? Wichtig
Meistens nicht. Die allermeisten Zusagen decken nur das Alter ab, obwohl das Gesetz drei Risiken kennt. Ein Blick in die Versorgungsordnung klärt das in wenigen Minuten – und gehört zu jeder Bestandsprüfung dazu.

Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Vertrags.

Zwei Fragen im Einzelnen

Weiterlesen.

Betriebliche Berufsunfähigkeit im Überblick

Was der Baustein leistet, für wen er sich eignet und wie er sich von der privaten Absicherung unterscheidet.

Ansehen

Was kostet die bAV den Arbeitgeber?

Pflichtzuschuss, Sozialabgaben-Ersparnis und die steuerfreie Grenze — jede Zahl mit Fundstelle.

Ansehen
Erster Schritt

Machen wir den Anfang.

Kostenlose Analyse — unverbindlich, vertraulich, bundesweit und per Video.