Auszahlung der Betriebsrente

Rente oderEinmalzahlung?

Die wichtigste Entscheidung einer betrieblichen Altersvorsorge fällt nicht bei der Einführung, sondern Jahrzehnte später. Wer sie dann beantwortet, entscheiden Sie heute.

Beratungsgespräch zur Auszahlung einer Betriebsrente

Das Wichtigste in Kürze

  • Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge werden nachgelagert besteuert – also erst bei der Auszahlung, nicht bei der Einzahlung (§ 22 Nr. 5 EStG).
  • Das Gesetz behandelt laufende Renten und andere Leistungen unterschiedlich. Eine Kapitalauszahlung ist keine Rente und fällt nicht unter dieselbe Regel.
  • Der Unterschied, um den es geht: Eine Einmalzahlung trifft ein einziges Steuerjahr, eine Rente verteilt sich auf viele.
  • Was daraus im Einzelfall folgt, hängt an Einkommen, Familienstand und Zeitpunkt. Das ist eine Rechnung für den Steuerberater, keine Faustregel.
  • Die eigentliche Frage für Arbeitgeber lautet deshalb nicht, was günstiger ist, sondern: Wer sitzt dem Mitarbeiter gegenüber, wenn er sich entscheiden muss?
Jürgen Reuschel · unabhängiger Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO Vermittlerregister D-NNRU-GY7JK-66 Stand:
Der Anlass

Eine Erinnerung, die es in die Nachrichten schaffte.

Im August 2026 wies der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine darauf hin, dass die Einmalauszahlung einer Betriebsrente im Jahr der Auszahlung voll zu versteuern ist — und dadurch den persönlichen Steuersatz nach oben treiben kann. Verbreitet wurde die Meldung unter anderem über die dpa.

Unterlagen zur betrieblichen Altersvorsorge auf einem Tisch
Der Mechanismus

Warum der Zeitpunkt zählt.

Wer über Jahrzehnte einzahlt, hat dafür Steuern und Sozialabgaben gespart. Nachgelagerte Besteuerung heißt: Die Rechnung kommt am Ende. Ob sie auf einen Schlag kommt oder verteilt, entscheidet der Mitarbeiter bei der Auszahlung — oft ohne zu wissen, was daran hängt.

Was Sie hier nicht finden

Eine pauschale Empfehlung.

Es gibt keine Antwort, die für alle stimmt. Wer etwas anderes behauptet, kennt Ihren Fall nicht.

Was den Ausschlag gibt

Die Höhe der Leistung, das übrige Einkommen im Auszahlungsjahr, der Familienstand, der Zeitpunkt des Renteneintritts — und was der Mitarbeiter mit dem Geld vorhat.

Wer das rechnet

Der Steuerberater des Mitarbeiters oder ein Lohnsteuerhilfeverein. Ich stelle die Unterlagen bereit und erkläre den Vertrag — die steuerliche Bewertung gehört in andere Hände.

Was ich beitrage

Dass die Frage überhaupt rechtzeitig gestellt wird. Nicht vier Wochen vor der Auszahlung, sondern früh genug, um noch etwas zu gestalten.

Für Arbeitgeber

Die Frage, die auf Sie zurückkommt.

In den meisten Betrieben landet sie bei der Personalabteilung — bei Menschen also, die den Vertrag nicht aufgesetzt haben und die Rechnung nicht kennen. Zu einer sauber eingeführten Versorgung gehört deshalb nicht nur die Einführung, sondern die Zusage, dass jemand da ist, wenn es so weit ist.

Häufige Fragen

Klartext zur Auszahlung.

Was Mitarbeiter fragen – und was Arbeitgeber wissen sollten.

Ist die Einmalzahlung steuerlich schlechter als die Rente?
Das lässt sich pauschal nicht sagen. Sicher ist nur: Eine Einmalzahlung fällt in ein einziges Steuerjahr, eine Rente verteilt sich auf viele. Ob das im konkreten Fall günstiger oder ungünstiger ist, hängt vom übrigen Einkommen, vom Familienstand und vom Zeitpunkt ab. Diese Rechnung gehört zum Steuerberater oder zu einem Lohnsteuerhilfeverein.
Warum wird überhaupt erst bei der Auszahlung besteuert?
Weil die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei bleiben. Man nennt das nachgelagerte Besteuerung: Der Vorteil kommt beim Einzahlen, die Steuer beim Auszahlen (§ 22 Nr. 5 EStG).
Behandelt das Gesetz Rente und Kapitalauszahlung gleich?
Nein. § 22 Nr. 5 EStG unterscheidet zwischen lebenslangen Renten einerseits und anderen Leistungen andererseits – für sie gelten jeweils eigene Regelungen. Wie sie sich im Einzelfall auswirken, ist eine steuerliche Bewertung und keine Auskunft, die ich geben darf.
Wann sollte man sich damit beschäftigen?
Nicht kurz vor der Auszahlung. Wer die Frage einige Jahre vorher stellt, kann den Zeitpunkt und teilweise auch die Form noch gestalten. Wer sie vier Wochen vorher stellt, wählt nur noch zwischen zwei fertigen Ergebnissen.
Was hat das mit uns als Arbeitgeber zu tun? Wichtig
Die Frage kommt zu Ihnen. In den meisten Betrieben landet sie bei der Personalabteilung, die den Vertrag nicht aufgesetzt hat. Zu einer sauber eingeführten Versorgung gehört deshalb die Zusage, dass jemand erreichbar ist, wenn ein Mitarbeiter sich entscheiden muss – auch in zwanzig Jahren.

Diese Angaben sind allgemeine Orientierung und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Zur steuerlichen Bewertung einer Auszahlung wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Erster Schritt

Machen wir den Anfang.

Kostenlose Analyse — unverbindlich, vertraulich, bundesweit und per Video.